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Impressum

Unterstützer werden – Schwiering Stiftung

Unterstützer werden

Werden auch Sie zum Unterstützer der Schwiering Stiftung!

Laden Sie einfach die Zustiftungserklärung herunter, drucken und füllen Sie diese aus. Die ausgefüllte und unterschriebene Zustiftungserklärung senden Sie bitte an die Stiftung.

Anschrift:
Schwiering-Stiftung
Fasanenweg 19
D-54329 Konz

Klicken Sie auf Zustiftungserklärung zum Öffnen der PDF-Druckdatei.

Jede Zustiftung ist eine Zuwendung in der Vermögensstock der Schwiering Stiftung, der dauerhaft zu erhalten ist. Sie erhalten für eine Zustiftung über 300 € an inländische Stiftungen des privaten Rechts eine Bescheinigung über Geldzuwendungen im Sinne des § 10b des Einkommen­steuergesetzes. Zustiftungen sind im Jahr der Zuwendung steuerlich absetzbar, und nicht abgesetzte Zuwendungen können bis zu 10 Jahren auf die Folgejahre vorgetragen werden.

Zustiftungen an die Schwiering Stiftung unter 300 € werden vom Finanzamt unter Vorlage des Einzahlungsbelegs ohne Bescheinigung anerkannt.


Gemeinnützigkeit – Freistellungsbescheid des Finanzamtes Trier